C a m p i n g p l a t z o r d n u n g

 

Sehr geehrter Campinggast,

 

herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Laascher See!

 

Wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

Mit Betreten des Campingplatzes Laascher See ist dem Gast bewusst, dass Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt werden können und der Gast auf diesen Fotos zum Teil auch deutlich erkennbar dargestellt ist. Mit der Aufnahme ist der Gast einverstanden. Die Einwilligung gilt unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung - Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe - in Digitalform und Printform durch den Campingplatz Laascher See oder aber auch durch Dritte. Diese Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.

 

Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflich  gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung:

 

1.      Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der Anmeldung an. Die Platzverwaltung ist nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der Anmeldung wieder ab. Sonderregelungen werden rechtzeitig von der Campingplatzverwaltung bekanntgegeben.

 

2.      Der Campinggast bzw. der Besucher zahlt die nach der Gebührenordnung für den Campingplatz Laascher See festgesetzten Benutzungsentgelte.

 

3.      Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten. Es bedarf der Zustimmung der Verwaltung, wenn Anpflanzungen angelegt bzw. entfernt werden sollen.

 

4.      Den Weisungen der Platzverwaltung muss Folge geleistet werden, insbesondere der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.

 

5.      Besucher und Tagesgäste haben Ihr Kraftfahrzeug außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. Ein Befahren bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der Platzverwaltung

 

6.      Autowaschen und die Ausführung echter Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen ist auf dem Campingplatz nicht gestattet.

 

7.      Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen oder für abhanden gekommenes und beschädigtes Eigentum über die durch allgemeine Haftpflichtversicherungen gedeckte Haftpflicht hinaus wird von uns nicht übernommen.

 

8.      Hunde dürfen auf dem Campingplatzgelände nicht frei herumlaufen. Bitte achten Sie darauf, dass das Campingplatzgelände durch Tiere nicht verunreinigt wird.

 

9.      Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist nur mit Genehmigung der Platzverwaltung zulässig. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.

 

10.  Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Nur der täglich anfallende Hausmüll wird von der Platzverwaltung entsorgt. Sperrmüll oder sonstige größere Abfallmengen sind kostenpflichtig und bei der Platzverwaltung zu melden. Grünabfälle sind auf dem Grüngutplatz getrennt nach Rasenschnitt und Gehölze zu entsorgen.

 

11.  Offene Feuer sind wegen der auf dem Campinggelände bestehenden Brandgefahr und der damit verbundenen Gefährdung aller Campinggäste grundsätzlich verboten. Ausnahmen erteilt die Platzverwaltung.

 

12.  Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie unnötigen, ruhestörenden Lärm.

Die Platzruhe dauert von 22.00 Uhr – 07.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Fernseh- und Rundfunkgeräte oder ähnliches sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Ausnahme-genehmigungen zu erteilen.

 

13.  Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren und Begehen des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- und schneefrei gehalten werden.

 

14.  Für Ballspiele benutzen Sie bitte die Freiflächenauf der Wiese. Genaue Angaben bekommen Sie bei der Platzverwaltung.

 

15.  Die Abreise muss bis 12.00 Uhr erfolgen. Ausnahmen erteilt die Platzverwaltung.

 

16.  Der Lagerplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.

 

17.  Landfahrer haben keinen Zutritt zum Campingplatz. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Platzverwaltung.

 

18.  Die Platzverwaltung ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. Sie kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dieses im Interesse der anderen Campinggäste erforderlich scheint, oder wenn groß fahrlässig gegen die Platzordnung verstoßen wird.

19.  Diese Campingplatzordnung und die Weisungen der Platzverwaltung sind Bestandteil der Stellplatzvereinbarung.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

 

Laasche,  im Juli 2016

                                                                                                                                                            Die Platzverwaltung

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